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Sachbearbeitung Auswertung Kinderpornografie (m/w/d)

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Sachbearbeitung Auswertung Kinderpornografie (m/w/d) Sachbearbeitung Auswertung Kinderpornografie (m/w/d)KopfbereichArbeitSozialwissenschaftler/inSachbearbeitung Auswertung Kinderpornografie (m/w/d)Polizeipräsidium RecklinghausenVollzeitRecklinghausen, Westfalenab 01.06.2024unbefristetHeuteStellenbeschreibungVergütung: TV-L E 11

Stellenausschreibung
Das Polizeipräsidium Recklinghausen ist mit seinen rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Sicherheit von circa 735.000 Menschen in den zehn kreisangehörigen Städten und der Stadt Bottrop verantwortlich. An der Spitze der Behörde steht die Polizeipräsidentin mit ihren Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben sowie dem Leitungsstab.
In der Direktion Kriminalität, Kriminalkommissariat 12, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle am Dienstort Recklinghausen zu besetzen:
Sachbearbeitung Auswertung Kinderpornografie (m/w/d)
Das Kriminalkommissariat 12 ist für alle Angelegenheiten im Bereich Sexualdelikte, Besitz und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie Misshandlung Schutzbefohlener zuständig. Die o. g. Stelle ist dem Leiter des Kriminalkommissariats 12 unterstellt.
Stellenbewertung
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39,83 Std./Woche). Die Wahrnehmung der Tätigkeit im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bei Erfüllung der tarifrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L.
Tätigkeitsschwerpunkte
Mitwirkung bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen
Unterstützung bei der Datensicherung bzw. Sicherstellung von IT-Systemen
Festlegung einer den Landesvorgaben angemessenen Strategie zur Datensicherung
Dokumentation der Auffindesituation, die Sicherung der beweiswichtigen Daten von in Betrieb befindlichen IT-Systemen in Absprache mit dem Einsatzleiter bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft, die Beratung des Einsatzleiters hinsichtlich der sicherzustellenden IT-Systeme, sowie die Sensibilisierung der Polizeivollzugsbeamten hinsichtlich der Erkennung von digitalen Beweismitteln jeglicher Art.
Feststellen von Hardwarekonfiguration einschl. aktueller Systemzeit/Echtzeit
Feststellen des Betriebssystems, der Benutzer bzw. Administratoren (Rechte/Zugriff/Passwort)
Analyse und Auswertung beweiswichtiger Daten aus IT-Systemen im Bereich der Kinder-/Jugendpornografie mittels forensischer Software
Sichten und Bewerten der gesicherten Dateibestände hinsichtlich möglicher inkriminierter Dateien u. a. mittels entsprechender Analysesoftware
Abgleich mit bereits eingestuften Dateien und ggf. Neubewertung
Bearbeitung/Aufbereitung von Foto- und Videodateien zu einer gerichtsverwertbaren Dokumentation
Analyse und Auswertung von Daten u. a. aus sozialen Netzwerken, Cloud-Speichersystemen sowie eigenständigen Internetrecherchen
Ermitteln der Zugangskennungen, benutzter Pseudonyme und bestehender E-Mail-Accounts bei Providern
Untersuchen von vorhandener Kommunikationssoftware
selbständige Recherche in sozialen Netzwerken hinsichtlich ermittelbarer Erkenntnisse zu in vorhandenen inkriminierten Dateien erkennbaren Personen (Opfer und Tatverdächtige) sowie Unterstützung der Ermittler bei solchen Recherchen
Verfassen schriftlicher gerichtsverwertbarer Dokumentationen des Ablaufs und der Ergebnisse sowie deren Vertretung als Zeuge vor Gericht
Vermitteln grundsätzlicher Kenntnisse im Umgang mit inkriminierten Dateien und mit dem Internet sowie sozialen Netzwerken
Formale Voraussetzungen
eine abgeschlossene einschlägige Hochschulausbildung (Dipl.-FH oder Bachelor) im Bereich Sozialwissenschaften, Kommunikationswissenschaften, Medienwissenschaften, Informatik o. ä. oder
abgeschlossene einschlägige Ausbildung mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung (idealerweise vergleichbar mit den Schwerpunkten oder Fachrichtungen der vorgenannten, exemplarischen Studiengänge) oder
abgeschlossene Ausbildung als IT-Systemtechniker/-in oder Fachinformatiker/-in oder eine andere vergleichbare abgeschlossene Ausbildung im IT-Bereich mit einschlägiger Berufserfahrung oder
Regierungsbeschäftigte/Regierungsbeschäftigter des Landes NRW mit einschlägiger Berufserfahrung
Bitte schildern Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben, inwiefern Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, und legen entsprechende Belege/Zeugnisse bei. Sollten Sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen oder diese nicht nachweisen, kann Ihre Bewerbung für das weitere Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Wünschenswerte Voraussetzungen
Fachspezifische Englischkenntnisse
Kenntnisse in folgenden Bereichen: Internet-, Netzwerk-, WLAN- und Security-Technik,
Grundlagenkenntnisse im Umgang mit MS-Office-Produkten
Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale
Teamfähigkeit
Kommunikationsfähigkeit
Eigenständigkeit
Analytische Fähigkeiten
Fachwissen
Fachgebundene Arbeitsmethoden
Werteorientierung
Psychische Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen

einen sicheren Arbeitsplatz in einer nachhaltig arbeitenden Behörde
einen flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeitrahmen
die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung
ein attraktives Arbeitsumfeld in verkehrsgünstiger Lage
Förderung von arbeitsplatz- und personenbezogener Personalentwicklung
betriebliches Gesundheitsmanagement
ein attraktives Fortbildungsangebot
Betreuung während der Einarbeitungszeit
Auswahlverfahren
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Die administrative Vorauswahl wird durch das Polizeipräsidium Recklinghausen unter Einbeziehung der örtlichen Gremien (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte und ggf. Schwerbehindertenvertretung) vor den zentralen Prüfverfahren/Verfahrensteilen getroffen.
Danach werden die ausgewählten vollständigen Bewerbungsvorgänge durch das Polizeipräsidium Recklinghausen dem LAFP NRW für den zentralen Verfahrensteil übermittelt.
Anschließend werden die Bewerberinnen und Bewerber vom LAFP NRW zum zentralen Eignungsfeststellungsverfahren eingeladen. Bei dem zentralen Verfahren handelt es sich um den Kognitiven Leistungstest (KLT).
Der KLT wird mittels eignungsdiagnostischer PC-Verfahren externer Dienstleister durchgeführt.
Das LAFP NRW trifft auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem KLT eine Entscheidung über die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren (Eignungsfeststellung).
Diesem Verfahren folgt ein dezentraler Verfahrensteil im Polizeipräsidium Recklinghausen, der aus einem strukturierten Interview besteht.
Die Einladung zum dezentralen Verfahrensteil erfolgt durch das Polizeipräsidium Recklinghausen.
Nach Abschluss des dezentralen Auswahlverfahrens meldet das Polizeipräsidium Recklinghausen dem LAFP NRW, welche Bewerberin / welcher Bewerber unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bestenauslese zur Einstellung vorgesehen ist. Eine finale Freigabe erfolgt durch das LAFP NRW nach erfolgter Zuverlässigkeitsüberprüfung. Anschließend erfolgt die Einstellung durch das das Polizeipräsidium Recklinghausen.
Bewerbungsfrist
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum 30. Mai 2024 vorzugsweise per E-Mail in einer PDF-Datei (max. 5 MB) an RE.SG22@polizei.nrw.de oder postalisch (hier gilt das Datum des Posteingangsstempels) an das
Polizeipräsidium Recklinghausen
Sachgebiet 22
Westerholter Weg 27
45657 Recklinghausen.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt.
Für weitere Auskünfte zu den zu besetzenden Arbeitsplätzen steht Ihnen Herr EKHK Kubitza (Tel.: 02361/55-3120) zur Verfügung. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Saßor (Tel.: 02361/55-1424).
Hinweis
Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet. Eventuell angefallene Reisekosten werden durch das Polizeipräsidium Recklinghausen nicht erstattet.
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Vollzeit, Unbefristet

Veröffentlicht am 11.05.2024

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