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eine Sozialpädagogin / einen Sozialpädagogen (m/ w/ d)

Dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg gehören neben den Kirchengemeinden mit Kindertagesstätten, den Sozialstationen und Friedhöfen, die gesamtkirchlichen Dienste und Werke an.

In kirchlichen Angeboten sollen alle Menschen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. So ist es als Ziel im Präventionsgesetz der Nordkirche (www.kirchenrecht-nordkirche.de/ document/40916) formuliert. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle kirchlichen Träger Schutzkonzepte entwickeln.  Die Aufgabe der Fachstelle ist es, die kirchlichen Träger bei der Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten zu unterstützen.

Die Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt besteht aus einer Leitung, sowie der hier ausgeschriebenen Stelle und einer Sekretärin (0,5 VB).

Die Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt des Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg sucht schnellstmöglich, eine Sozialpädagogin / einen Sozialpädagogen (m/ w/ d) , oder eine Person mit entsprechender beruflicher Qualifikation in Vollzeit.
Der Dienstsitz ist in Lübeck, der Einsatzbereich liegt im gesamten Kirchenkreis.

eine Sozialpädagogin / einen Sozialpädagogen (m/ w/ d)

  •  Lübeck (Kirchenkreisverwaltung)
  •  schnellstmöglich
  •  Vollzeit - 39 Stunden/ Woche
  •  unbefristet

WAS WIR BIETEN

  • Flexible Arbeitszeiten
  • engagierte Kolleginnen in der Fachstelle
  • Unterstützung von Leitenden des Kirchenkreises
  • Möglichkeit der Supervision und Fortbildung
  • Mobiles Arbeiten
  • Tarifgerechte Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte
  • 30 Tage Urlaub
  • Jobticket ÖPNV
  • Fahrrad Förderung
  • Zusätzliche Altersversorgung
  • Betriebsärztin/Betriebsarzt

WEN WIR BRAUCHEN

  • Weiterentwicklung bestehender Präventionsarbeit im Kirchenkreis.
  •  Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten der Kirchengemeinden im Kirchenkreis.
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung der Schutzkonzepte in direkt zum Kirchenkreis gehörenden Bereichen (Kirchliche Dienste, Diakonisches Werk, Kirchenkreisverwaltung, Leitung).
  • Fachliche Bewertung fertig gestellter Schutzkonzepte.
  • Unterstützung bei der Evaluation von Schutzkonzepten.
  • Regelmäßige Fortbildungen zur Sensibilisierung von haupt- und ehrenamtlichen Personen aus dem kirchlichen Kontext.
  • Vernetzung mit der landeskirchlichen Stelle für Prävention.
  • Er- und Überarbeiten von Fortbildungsmaterialien.

UNSERE ERWARTUNGEN

  • Sie haben Erfahrung in der Arbeit mit von sexualisierter Gewalt betroffenen Personen, oder in der Fachberatung zum Thema sexualisierte Gewalt.
  •  Sie verfügen über fachliche Kompetenz für die Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen im benannten Themengebiet.
  • Sie können mit Überzeugungsstärke und freundlicher Offenheit das Schutz-Anliegen kommunizieren.
  • Sie haben Einfühlungsvermögen sowie pädagogische Kenntnis und Geschick, um die Zusammenarbeit mit den Trägern konstruktiv auszugestalten.
  •  Sie sind in einen reflektierten Umgang mit Nähe und Distanz eingeübt.
  • Sie verstehen sich als Teil eines Teams, sowohl innerhalb der Fachstelle als auch in kirchenkreisweiten und nordkirchlichen Zusammenhängen.
  •  Sie sind bereit Ihre Arbeit kritisch zu reflektieren und sich zu den relevanten Themen fortzubilden.
  • Bereitschaft zu einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung.

Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.

Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.

WAS SONST NOCH WICHTIG IST

Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfalt unter unseren Mitarbeitenden. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben Sie übernehmen in Ihrem Aufgabenbereich Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Wir setzen daher voraus, dass Sie sich gegenüber der Nordkirche loyal verhalten, die evangelische Identität unserer Einrichtung achten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten nicht erstattet werden.

Sie finden sich in dem genannten Profil wieder, haben Lust auf die Aufgaben und möchten bei uns arbeiten? Bewerben Sie sich direkt online!

Ihr Name, E-Mailadresse und Ihr Lebenslauf sind erstmal die wichtigsten Angaben für uns. Weitere Unterlagen können Sie uns auch dann als E-Mail senden, wenn Sie uns auf Ihre persönliche Eingangsbestätigung antworten und die Dokumente als Anlage anfügen.

Wählen Sie die für Sie passende Bewerbungsart, wenn Sie auf jetzt bewerben klicken.

Ihre Ansprechperson:
Bonnie Jule Jaeger

Tel: 0451/7902252

 

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1 - 2 Jahre Berufserfahrung

Veröffentlicht am 28.03.2024

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