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Stellendetails zu: 2024-133-JBH Sozialpädagoge*in (m/w/d) im Projekt Jobturbo in Hamburg Mitte

2024-133-JBH Sozialpädagoge*in (m/w/d) im Projekt Jobturbo in Hamburg Mitte

Kopfbereich

Arbeit
Jobcoach
2024-133-JBH Sozialpädagoge*in (m/w/d) im Projekt Jobturbo in Hamburg Mitte
Stiftung Berufliche Bildung
VollzeitTeilzeit (Vormittag, Nachmittag)
Hamburgab sofortbefristet bis 31.08.2025vor 12 Tagen

Stellenbeschreibung

Die Jugendbildung Hamburg gGmbH- ein Unternehmen der Stiftung Berufliche Bildung- möchte nachstehende Position besetzen:

bis zu 1,5 Stelle Sozialpädagoge*in (m/w/d) im Projekt Jobturbo in Hamburg Mitte

Stellenkennung: 2024-133-JBH
Beginn: ab 01.06.2024. Diese Stelle wird vorerst befristet bis zum 31.08.2025 zu besetzen.

Unternehmensbeschreibung:
Seit 46 Jahren stehen wir im Dienst der Jugendbildung. Mit unserem vielfältigen Angebot unterstützen wir Jugendliche und junge Erwachsene darin, ihr eigenes Potential zu entfalten, damit sie ihr Selbstbewusstsein und ihre Kompetenzen ausbauen und stärken. Jugendbildung Hamburg ist staatlich anerkannter Träger der Jugendhilfe und AZAV-zertifizierter Bildungsträger.
Weitere Infos finden sich unter: https://www.jugendbildung-hamburg.de

Die sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmer ist bedarfsorientiert während der gesamten Maßnahme. Hierbei ist ein besonderer Schwerpunkt daraufgelegt, drohende Maßnahmeabbrüche frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Angebote weitestgehend zu vermeiden.

Ihre Aufgaben werden sein:

  • Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive
  • Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe bei Problemlagen (z.B. Alltagshilfen, Krisenintervention, Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Integrationshilfen)
  • Verhaltenstraining
  • Zusammenarbeit mit dem in der Maßnahme eingesetztem Personal
  • Informationen zur Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. Sucht- und Schuldnerberatung)
  • Hilfestellung bei der Beantragung von Sozialleistungen.
  • Unterstützung bei der Organisation einer Kinderbetreuung, falls eine fehlende oder nicht ausreichend sichergestellte Kinderbetreuung einer Arbeitsaufnahme entgegensteht
  • Ggf. Unterstützung bei einer Verbesserung der Wohnsituation, falls dies zur Erhöhung der Aussicht auf eine dauerhafte Integration erforderlich ist
  • Überwindung einer Arbeitsaufnahme entgegenstehender familiärer Konflikte und geschlechterstereotyper Rollenverteilungen im Rahmen eines Familiencoachings, unter Einbeziehung der Partnerin/des Partners und der Eltern
  • Aufsuchende Betreuung, zur Herstellung des Zugangs zur Zielgruppe unter Einbindung der Familie
  • Erstellen und Fortschreiben der Förderplanung in Absprache mit den Teilnehmern und den in der Aktivierungshilfe eingesetzten Mitarbeitern
  • Abstimmung der Inhalte der Förderplanung mit dem Teilnehmer (Inhalt, Zeitpunkt und Gesprächsteilnehmer sind zu dokumentieren und dem Teilnehmer im Original auszuhändigen)
  • Zielvereinbarungen mit den Teilnehmern treffen und die Umsetzung kontrollieren und dokumentieren

Folgende Kenntnisse und Qualifikationen bringen Sie mit:

  • ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet.
  • Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil- Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe) werden ebenfalls zugelassen.
  • Pädagoginnen/Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine dreimonatige Berufserfahrung mit der Zielgruppe der Erwerbslosen nachweisen. Unter „erwerblos“ in diesem Sinne werden sämtliche Personen verstanden, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Arbeit bestreiten. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) vorliegt.
  • Ersatzweise wird auch bis zur Hälfte der erforderlichen sozialpädagogischen Fachkräfte eine Qualifikation als staatlich anerkannte Erzieherinnen/ Erzieher, Erzieherinnen/ Erzieher – Jugend-/Heimerziehung, Heil-erziehungspflegerinnen/ Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen/ Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine dreimonatige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe der Erwerbslosen (s.o.) innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten:

• Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik,

• Grundlagen Psychologie,

• Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik,

• Förderpädagogik

• Kommunikation und Gesprächsführung,

• Medienpädagogik.

Eine einschlägige Zusatzqualifikation ist nicht erforderlich, wenn innerhalb der letzten drei Jahre vor Einsatz in der Maßnahme mindestens vier Monate rechtmäßig eine Tätigkeit in der Funktion einer sozialpädagogischen Fachkraft im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ausgeübt wurde.

Wir bieten Ihnen:

  • wir bieten ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • wir beteiligen uns an den Kosten Ihres HVV-Profi-Tickets/Deutschlandtickets
  • wir beteiligen uns an Ihrer Altersvorsorge und bieten zahlreiche Fortbildungsangebote
  • wir unterhalten eine Betriebskantine, bieten kostenfrei Obst und Mineralwasser
  • wir leben Toleranz, interdisziplinäres und unbürokratisches Arbeiten sowie flache Hierarchien

Wir freuen uns über Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter*innen.

Arbeitsorte