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Stellendetails zu: Wohnbereichshilfe (m/w/d)

Wohnbereichshilfe (m/w/d)

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ArbeitMinijob
Helfer/in - Hauswirtschaft
Wohnbereichshilfe (m/w/d)
AWO pflegeplus gGmbH
Michelstadtab sofortunbefristetvor 30+ Tagen

Stellenbeschreibung

Vergütung: TVöD BT-K VKA, TV Service Hessen, Entgeltgruppe A

Wir, die AWO Hessen-Süd, sind mit unseren 4.000 haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden auf neuem Kurs und engagieren uns in Mittel- und Südhessen für Senioren. Menschen brauchen unsere sozialen Dienstleistungen und wir brauchen Menschen mit Herz!

Daher suchen wir für unsere Einrichtung AWO Wohn- und Pflegeheim in Michelstadt, die 54 alten und pflegebedürftigen Menschen ein liebevolles Zuhause bietet, zum 01.05.2024 in Teilzeit eine

Wohnbereichshilfe (m/w/d)

(7,00 Stunden/Woche, Minijob)

Die Stelle ist unbefristet.

Ihre Aufgaben:

·      Verantwortung für alle anfallenden hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in den Wohnbereichen

·      Verantwortung für einen reibungslosen und zeitnahen Ablauf der Speise- und Getränkeausgabe

·      Kommunikation mit unseren Heimbewohnern / Kunden

·      Wäscheverteilung

·      Durchführung der Reinigung und Desinfektion gemäß den Vorgaben

Das zeichnet Sie aus:

·      Sauberkeit und Einhaltung der Hygienestandards

·      Teamfähigkeit

·      Bereitschaft zum Schicht- und Wochenenddienst

·      Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

·      Engagement, Belastbarkeit, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

·      Eine attraktive Bezahlung nach unserem Konzerntarifvertrag zur Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD BT-K VKA) TV Service Hessen, Entgeltgruppe A

·      Einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz

·      Eigenverantwortliches Handeln

·      Möglichkeit der Teilnahme an Fortbildungen (intern und extern)

Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an:

AWO Wohn- und Pflegeheim Michelstadt

Frau Cristina Walther

Stadtring 166

64720 Michelstadt

E-Mail: cristina.walther@awo-hs.org

Wir weisen darauf hin, dass wir Verdienstausfälle, Fahrtkosten sowie sonstige Auslagen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehen, leider nicht erstatten können.

Arbeitsorte