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Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im Bereich Familiengerichtshilfe (m/w/d)

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im Bereich Familiengerichtshilfe (m/w/d) Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im Bereich Familiengerichtshilfe (m/w/d)KopfbereichArbeitSozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagoginSozialarbeiterin/Sozialarbeiter im Bereich Familiengerichtshilfe (m/w/d)Landkreis OberhavelOranienburgab sofortunbefristetHeuteStellenbeschreibung

Der Landkreis Oberhavel - nördlich von Berlin gelegen - sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter im Bereich Familiengerichtshilfe (m/w/d).

Unser Verwaltungssitz und Ihr künftiger Arbeitsort ist die Kreisstadt Oranienburg, die verkehrlich sehr gut angebunden und per S-Bahn und Regionalexpress aus der Hauptstadt in nur 20 Minuten erreichbar ist. Der Landkreis Oberhavel ist eine Wachstumsregion und zählt zu den wirtschaftsstärksten Landkreisen Ostdeutschlands. Oberhavel ist ein moderner Technologie- und Industriestandort, der sich zugleich durch unberührte Natur, abwechslungsreiche Freizeit-, Kultur- und Tourismusangebote sowie ein geschichtsträchtiges Erbe auszeichnet.
Die Stelle ist dem Fachbereich Jugend, dort dem Fachdienst Sozialpädagogische Dienste, zugeordnet.

Wir bieten

· ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39 Stunden wöchentlich)
· die Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung in Teilzeit unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse
· eine attraktive Vergütung gemäß Tarifvertrag öffentlicher Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst in der Entgeltgruppe S 14 zuzüglich einer Jahressonderzahlung sowie die Möglichkeit der Teilnahme am betrieblichen Leistungsentgelt
· unser Betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen Vorteilen für die Beschäftigten
· ein vergünstigtes Monatsticket für den öffentlichen Personennahverkehr (Jobticket)
· eine umweltfreundliche Dienstwagen-Flotte
· flexible Arbeitszeiten, um Beruf und Familie optimal in Einklang zu bringen
· 30 Tage Urlaub im Jahr sowie die Gewährung freier Tage am 24.12. und 31.12.
· eine strukturierte Einarbeitung und die Möglichkeit, sich zielgerichtet weiterzubilden
· ein hoch motiviertes, leistungsstarkes und dynamisches Team
· modern eingerichtete Arbeitsplätze und die Möglichkeit für mobiles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Vereinbarung

Zu Ihren spannenden Aufgaben gehören vor allem

· Erarbeiten von Stellungnahmen mit Empfehlungen zum Sorge- und Umgangsrecht in gerichtlichen Verfahren, bei denen minderjährige Kinder beteiligt sind
· Beteiligen bei Verfahren bei der gemeinsamen Entscheidungsfindung mit Amts- und Oberlandesgerichten bei den Anhörungen zu Sach- und Verfahrensanträgen
· Durchführen von Konfliktmanagement/Konfliktvermittlung in eskalierenden Elternkonflikten
· Einleiten von Verfahren nach § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Kooperation mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern Hilfe zur Erziehung
· Bearbeiten von Amtshilfeaufträgen für und Amtshilfeersuchen an andere Jugendämter und den internationalen Sozialdienst
· Beraten und Vermitteln in Bezug auf außergerichtliche Verfahren in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen gemäß § 17, 18 SGB VIII
· Fallbezogenes interdisziplinäres Zusammenarbeiten mit anderen Fachkräften unter stetigem Überprüfen der Wahrung des Kindeswohls

Sie bringen mit

· einen Hochschulabschluss im Bereich Sozialwesen mit staatlicher Anerkennung als
Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, als Heilpädagogin/Heilpädagoge mit abgeschlossener Hochschulbildung oder als Diplompädagogin/Diplompädagoge
· alternativ die staatliche Anerkennung als Erziehungswissenschaftlerin/Erziehungswissenschaftler oder
Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge
· Alternativ stehen Sie sechs Monate vor Erreichen eines der genannten Abschlüsse.
· einschlägige Kenntnisse im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
· einen sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
· gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (vergleichbar Sprachniveau C2 des GER) und eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
· eine vertrauenswürdige Persönlichkeit mit einem hohen Maß an kommunikativen Kompetenzen
· überdurchschnittliche Belastbarkeit, Flexibilität, Durchsetzungsstärke und Engagement
· Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit
· eine eigenständige und korrekte Arbeitsweise
· den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
· den Pflichtnachweis der Masernschutzimpfung gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Bewerbungsfrist

31.05.2024
Die Bewerbungsgespräche sind für die 25. Kalenderwoche 2024 geplant.

Direkt für Sie da

Frau Wollank
Telefon: 03301 601-1731
E-Mail: bewerbung@oberhavel.de

Unterlagen

Ihre Bewerbung (aussagekräftiges Anschreiben, lückenlos nachvollziehbarer Lebenslauf im Format „Monat/Jahr“, vollständige Unterlagen zum Studium einschließlich Benotung/Gesamtnote, Qualifikationsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, et cetera), aus der die Erfüllung der formalen und fachlichen Anforderungen hervorgeht, richten Sie unter Angabe des Kennwortes „SozA Familiengerichtshilfe“ bitte vorzugsweise per E-Mail (im PDF-Format, insgesamt maximal 10 MB) an bewerbung@oberhavel.de.
Die verschlüsselte Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen ist möglich über https://cryptshare.oberhavel.de. Klicken Sie dort auf „Bereitstellen“.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Der Landkreis Oberhavel begrüßt daher besonders Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Personen. Diese werden bei gleicher Qualifikation und Eignung vorrangig berücksichtigt. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte beziehungsweise gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.

Hinweis

Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre
Unterlagen erfassen und bis zu drei Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren.
Nach dem Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie für gewöhnlich eine automatisierte
Eingangsbestätigung. Sollten Sie eine solche E-Mail nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an
die oben genannte Ansprechpartnerin aus dem Bereich Personal.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Erfahren Sie mehr über den Landkreis Oberhavel auf www.oberhavel.de.

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Veröffentlicht am 08.05.2024

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