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Schulpsycholog

Im Landesschulamt Sachsen-Anhalt, Referat 23 "Schulpsychologische Beratung" sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Vollzeitstellen einer

  • schulpsychologischen Referent:in (m/w/d) (Entgeltgruppe E 13 TV-L) (Stellen-Nr. LSchA 23-2024)

zur Bewältigung von coronabedingten Lernrückständen durch Stärkung des psychologischen Beratungsangebotes aus dem Sondervermögen Corona befristet bis zum 31.12.2026 zu besetzen. Der Einsatz erfolgt in Magdeburg. Zum Zuständigkeitsbereich je einer Vollzeitstelle gehören Schulen des Bördekreises, Schulen des Harzkreises oder Schulen des Salzlandkreises.
Die Bewerbungsfrist endet am 17. Mai 2024.

Aufgabengebiet

as Aufgabengebiet umfasst die Beratung von Schulleiter:innen, Lehrkräften, Erziehungsberechtigten sowie Schüler:innen aller Schulformen der Landkreise Bördekreis, Salzlandkreis und Harz:

  • Beratung der Schule als System, z. B. bei der Gestaltung von Erziehungs-, Lehr- und Lernprozessen
  • Durchführung von Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Schulleiter:innen zu schulpsychologisch relevanten Themen und Informationsveranstaltungen für Eltern und Schüler:innen,
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten, insbesondere Gesundheitsämtern, Jugendämtern, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, Suchtberatungsstellen,
  • Aktive Übernahme einer referatsrelevanten Generalie, wie zum Beispiel Psychosoziale Versorgung von Schüler:innen mit Migrationshintergrund, Diagnostik und Förderung von Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten, Supervision/Coaching, Krisenintervention, Prävention,
  • Einzelberatung, Stellungnahmen und schulpsychologische Untersuchungsbefunde bei Auffälligkeiten des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens von Schüler:innen, bei Teilleistungsstörungen, bei besonderen Problemlagen und bei Schullaufbahnentscheidungen
  • Mitwirkung bei Entscheidungen der Schulbehörden und bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen (z. B. Schulfähigkeitsfeststellungen, Ausnahmen von der Schulpflicht, Feststellung des individuellen Förderbedarfs).

Voraussetzungen

  • Wissenschaftlicher Hochschulabschluss als Diplom-Psycholog:in (m/w/d) oder dem Master of Science in Psychologie
  • Die Aufgabenwahrnehmung erfordert Dienstreisen, so dass Bewerber:innen über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) verfügen müssen.

Sofern Sie die geforderte Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, können Sie sich dennoch bewerben. Reichen Sie den Nachweis der bestandenen Prüfung unverzüglich nach bzw. kann die Stelle vorbehaltlich des erfolgreichen Bestehens des entsprechenden Ausbildungsabschlusses vergeben werden, wenn für die Stelle keine andere geeignete Bewerbung mit Nachweis eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses vorliegt.
Zum Ausschreibungstext im PDF-Format gelangen Sie hier.
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Veröffentlicht am 04.05.2024

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