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Sachbearbeiter*in zur Koordinierung der Familienzentren in Kiel

 Im Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel, Abt. Förderung von Einrichtungen, Sachbereich Förderung von Jugendarbeit, Investitionen, besondere Förderungen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Planstelle als

Sachbearbeiter*in zur Koordinierung der Familienzentren in Kiel

mit der Hälfte der tariflichen bzw. der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen.

Die Planstelle ist nach der Entgeltgruppe S 11b TVöD bzw. A 10 SHBesG ausgewiesen. Die Stelle ist nicht weiter teilbar.

Aufgabenbeschreibung

Zu den Aufgaben dieses Arbeitsplatzes gehört insbesondere die Steuerung des Angebotssegmentes und Koordinierung der Kieler Familienzentren auf Ebene der örtlichen Träger*innen:

  • Fortschreibung/Weiterentwicklung des kommunalen Gesamtkonzeptes „Familienzentrum“, sowie trägerübergreifender Leitlinien in Abstimmung mit den Vorgesetzten
  • Prüfung der Einrichtungskonzeptionen sowie Begleitung der Umsetzung im Sinne der Zielerreichung vor dem Hintergrund der Zuwendungsrichtlinie und gesamtstädtischer Interessen
  • Unterstützung der Koordinierungskräfte in Hinblick auf Vernetzung und Zielerreichung
  • Unterstützung der Kieler Familienzentrum bei inhaltlicher und sozialräumlicher Abstimmung ihrer Angebote
  • Bedarfsermittlung bzgl. des Angebotes der Familienzentren (z.B. Gruppenangebote für Alleinerziehende, Beratung beim Ausfüllen von Anträgen) unter Berücksichtigung sozialräumlicher und gesamtstädtischer Perspektiven mit den Familienzentren u.a. Akteur*innen der Stadtteile
  • Konzipierung von trägerübergreifende Maßnahmen/Angebote (sogenannte „Poollösungen“), die im Familienzentrum bzw. in Kooperation stattfinden können
  • Vorbereitung und Moderation von Leitungs- und Koordinationskräfte zu Veranstaltungen bzgl. der richtlinienkonformen Umsetzung und Ergebnissicherung
  • Vernetzung fördern – Abstimmung von Angebote der Familienzentren mit anderen Angeboten öffentlicher Jugendhilfe (z.B. Frühe Hilfen, Erziehungsberatung), außerdem Abstimmung mit Familienbildungsstätten und Jugendhilfeplanung
  • Teilnahme an Arbeitsgruppe „Familienzentren“ der Landeshauptstadt Kiel, sowie an Workshops und Arbeitskreisen des Sozialministeriums; Beteiligung am interkommunalen Austausch
  • Begleitung landesinitiierter Qualitätssicherungsprozesse
  • Kontinuierliche Prüfung der Zielerreichung auf Ebene der Familienzentren sowie kommunaler Ebene, Verwendungsnachweise evaluieren

Erforderlich sind:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern der Fachrichtungen Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit, jeweils mit staatlicher Anerkennung, oder
  • Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Gesundheits- und Soziale Dienste mit o. g. Studium
  • eine mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung, vorzugsweise im Bereich der Jugendhilfe
  • EDV-Kenntnisse in der Anwendung der Standardsoftware MS Office
  • die Fähigkeit, die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zu erledigen
  • Organisationsfähigkeit
  • Soziales Verständnis

Erwartet wird ein hohes Maß an selbstständiger Arbeitsweise und die Fähigkeit, wertschätzend und verbindlich mit verschiedensten Professionen und Interessenlagen auf Träger*innen-, amts-, dezernats-, kommunaler und Landesebene umzugehen.

Kontakt bei fachlichen Fragen: -Jugendamt, Elke Dorloff-, Tel. 0431 901 2907 und -Jugendamt, Britta Schüler-, Tel. 0431 901 3754.

Kontakt bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren -01.2, Frauke Reschke-, Tel. 0431 901 2269.

Wir möchten die berufliche Förderung von Frauen im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes verwirklichen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich gern gleich hier online sowie unter Angabe der Referenznummer 01424 bis zum 30. Januar 2022 mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.

Von Bewerbungen auf dem Postweg bitten wir abzusehen. Bewerbungsunterlagen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt. Ihre Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet....

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Kiel
Teilzeit
Universität oder gleichwertiger Hochschulabschluss

Veröffentlicht am 30.01.2022

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