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Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister (m/w/d)

In der Universitäts-Hansestadt Greifswald ist die Stelle der

Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters (m/w/d)

durch Direktwahl zu besetzen.

Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister (m/w/d) wird von den wahlberechtigten Bürger*innen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl am 12. Juni 2022 gewählt.

Gesucht wird eine entscheidungsfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert leiten kann und zudem die Entwicklung der Stadt verantwortungsvoll und engagiert vorantreibt.

Wählbar zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister (m/w/d) sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie Personen, die am Wahltag nach § 66 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

  • nicht nach § 6 Absatz 2 LKWG M-V von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind,
  • das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 60. Lebensjahr, bei Wiederwahl das 64. Lebensjahr, vollendet haben,
  • die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
  • die Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit nach dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und dem Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern erfüllen,
  • nicht von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberkennung des Ruhegehaltes rechtskräftig verurteilt worden sind.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 12. Juni 2022, eine
möglicherweise erforderliche Stichwahl am 26. Juni 2022 statt. Die Stelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters (m/w/d) ist ab dem 01.11.2022 zu besetzen.

Für die Teilnahme an der Wahl ist die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages von Parteien, Wählergruppen oder von Einzelbewerbern gemäß § 62 Absatz 2 LKWG erforderlich.

Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft am 29. März 2022 um 16:00 Uhr ab.

Von den gewählten Bewerber*innen wird erwartet, dass sie/er
ihren/seinen Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt.

Einzelheiten zu den wahlrechtlichen Vorschriften entnehmen Sie bitte der Homepage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter Oberbürgermeisterwahl greifswald.de. Die benötigten Formblätter können hier abgefordert werden.

Die Bewerbungen sind mit den üblichen aussagefähigen
Bewerbungsunterlagen in einem Umschlag, der mit der Aufschrift „Wahl der
Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters (m/w/d) 2022“ gekennzeichnet
ist, bis spätestens

26. Februar 2022

an folgende Anschrift zu richten:

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Der Gemeindewahlleiter - persönlich
Postfach 3153
17461 Greifswald

Alle Personen, die sich bewerben und am 15. Januar 1990 das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten, haben schriftlich zu erklären, ob sie eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübt haben. Es steht ihnen frei, eine Begründung dazu abzugeben.

Es wird davon ausgegangen, dass die Bewerber*innen mit der Weitergabe der Bewerbung an den Gemeindewahlausschuss sowie an Parteien oder Wählergruppen einverstanden sind. Wer dies nicht wünscht, erklärt das bitte in seiner Bewerbung.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten werden nicht erstattet....

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Vollzeit, Befristet

Veröffentlicht am 20.02.2022

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