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Mitarbeiter (m/w/d) Geheimschutz

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Mitarbeiter (m/w/d) Geheimschutz Mitarbeiter (m/w/d) GeheimschutzKopfbereichArbeitBeamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (mittl. Dienst)Mitarbeiter (m/w/d) GeheimschutzSächsisches Staatsministerium des Innern Dienststelle Neuländer StraßeVollzeitTeilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)Dresdenab 01.09.2024unbefristetHeuteStellenbeschreibungVergütung: Entgeltgruppe 6 TV-L

Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen in Dresden im Referat 33 "Geheimschutz, Spionageabwehr" zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle für einen

Mitarbeiter Geheimschutz (m/w/d)

unbefristet zu besetzen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) in Dresden ist Teil des Verfassungsschutzverbundes in Deutschland, der sich als „Frühwarnsystem“ der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht. Die Aufgabe des LfV Sachsen ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen sowie die Öffentlichkeit über Entwicklungen und drohende Gefahren zu unterrichten. Entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland unterhalten der Bund und die 16 Länder jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden, die eng zusammenarbeiten.

Sie sind verantwortlich für die

· Bearbeitung des Datenbestandes im Bereich des personellen Geheimschutzes, einschließlich der
Überprüfungen und Kontrollen auf Vollständigkeit,
· Einrichtung und Überwachung von Wiedervorlagen und Fristen,
· Aussonderung von Altakten und Daten, inkl. der Auflistung und Einbeziehung des Hauptstaatsarchives,
· Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz,
insbesondere
Anlage und Speicherung von entsprechenden Daten,
Aktenanforderungen,
Bewertung und Dokumentation der Abfrageergebnisse sowie
Übersendung der Erkenntnisanfragen an Behörden,
· Beantwortung von Auskunftsersuchen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen.

Sie sollten sich bewerben, wenn Sie (zwingende Voraussetzung, bitte Nachweis beifügen):

· die Laufbahnbefähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst oder Verfassungsschutzdienst

oder

· einen Berufsabschluss als
Verwaltungsfachangestellte/r Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung oder
Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder
Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement besitzen.
Weiterhin sollten Sie über ein hohes Maß an mündlicher und schriftlicher Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick und Teamfähigkeit verfügen sowie eine schnelle Auffassungsgabe und Leistungsbereitschaft besitzen.
Die Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung und zur Teilnahme an mehrwöchigen Fortbildungen wird vorausgesetzt.
Geeignete Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bediensteten des LfV Sachsen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.

Wir bieten Ihnen

· einen Dienstposten, welcher nach Besoldungsgruppe A 8 bewertet ist bzw. der bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis zunächst auf Probe in der Besoldungsgruppe A 6 mit Aufstiegschancen bis Besoldungsgruppe A 8 ermöglicht,
· ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 6, wobei sich die Zuordnung der Erfahrungsstufe nach den Berufserfahrungen der Bewerber (m/w/d) richtet,
· eine Verfassungsschutz- bzw. Sicherheitszulage in Höhe von monatlich 153,39 Euro (brutto),
· 30 Urlaubstage pro Jahr; zusätzlich sind der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei,
· im Beschäftigtenverhältnis eine Jahressonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung,
· einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen,
· flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) sowie Arbeitszeitausgleich,
· die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Job-Tickets,
· ein vielseitiges Gesundheitsförderungsangebot auf dem Campus sowie
· gezielte Fortbildungen zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung.
Der Dienstposten ist für eine Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen geeignet.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d), die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung für Bewerber beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen

zur Bewerberdatenverarbeitung

Verantwortlicher:

Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Postfach 100 242
01072 Dresden

E-Mail: personal@lfv.smi.sachsen.de
Telefon: 0351/8585-0
Datenschutzbeauftragte/r:
Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen
E-Mail: recht@lfv.smi.sachsen.de
Telefon: 0351/8585-113
Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Bewerbungsverfahren
Bewerbermanagement; Auswahl und Bindung von Personal
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, Artikel 88 DSGVO i. V. m. § 11 SächsDSDG
5.1 Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden.
5.2 Angabe der Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten:
Sofern das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen lediglich künftige Beschäftigungsdienststelle ist, werden die personenbezogenen Daten der personalverwaltenden Dienststelle offengelegt.
Die personenbezogenen Daten werden der zuständigen Personalvertretung, der Frauenbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung auf Grundlage derer Beteiligungsrechte offengelegt.
Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:
Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 13 Monate lang gespeichert.
Ihre Rechte als betroffene Person:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung)
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Kontor am Landtag
Devrientstraße 5
01067 Dresden.

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Veröffentlicht am 27.04.2024

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