Die Stadt Preetz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Baugeräteführer/in (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit für den Einsatz im städtischen Kommunalbetrieb.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Fahrertätigkeit mit KFZ über 7,5 t
- Einsatz auf kleineren und mittleren Baumaschinen und LKW mit Ladekran
- Arbeiten mit Erdbaumaschinen
- Wegebau und Planierarbeiten
- Pflege und Instandhaltung städtischer Anlagen
- Winterdienst u.a. mit Räumfahrzeugen
Ihr Profil:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Baugeräteführer/in, Baumaschinenführer/in oder vergleichbare Ausbildung bzw. Land- und Baumaschinenmechatroniker/in möglich
- Fahrerlaubnis Klasse CE erforderlich
- zuverlässig, selbständig, motiviert und teamfähig
- Bereitschaft zur Übernahme wechselnder Aufgaben
- Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddiensten
Unser Angebot:
- eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit
- unbefristete Vollzeitstelle (39,0 Std./Woche)
- tarifgerechte Vergütung bis zur Entgeltgruppe 5 TVöD
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Zusatzversicherung
- Zuschuss zum NAH.SH-Jobticket bzw. Arbeitgeberzuschuss beim Fahrradkauf
Die gesetzlichen Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes und des Gleichstellungs-gesetzes werden beachtet.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über den Bewerben-Button mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen sowie gegebenenfalls Nachweise über berufliche Tätigkeiten oder Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 25. Mai 2024 an die:
Stadt Preetz
Fachbereich Allgemeine Verwaltung
Team Zentrale Dienste, Personal, Sport
Bahnhofstr. 24
24211 Preetz.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen im Kommunalbetrieb Herr Vollertsen (Tel. 04342/889010) gern zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass bei einer schriftlichen Bewerbung die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden von der Stadt Preetz nicht erstattet.