Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen
Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).
Voraussetzungen
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung Sie müssen in einem Betrieb gearbeitet haben, der mindestens 3 Jahre das Gewerbe betreibt
- eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
- die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit
Gebühren (Kosten)
EUR 30,00 bis EUR 45,00
Fristen
Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.
Rechtsgrundlage
- § 3 Absatz 1 Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG)
- § 4 Hufbeschlaggesetz (HufBeschlG)
- Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)
- Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.