Sachbearbeiter (m/w/d) Personalstatistik (Homeoffice möglich)
Die Landeshauptstadt Dresden ist eine von hoher Lebensqualität, sozialer und kultureller Vielfalt geprägte Großstadt mit einem hervorragend ausgebauten Netz an Kindertageseinrichtungen, Horten und Kindertagespflegeplätzen. 89 verschiedene Träger gestalten diese Landschaft. Einer davon ist der Eigenbetrieb Kin-dertageseinrichtungen mit 172 Einrichtungen und ca. 3300 Beschäftigten.
Der Abteilung Personal und Recht obliegt die Rechtsberatung, die Personalbeschaffung, die Personalbewirtschaftung, die Personalentwicklung und das Personalcontrolling sowie das Betriebliche Gesundheitsmanagement.
Im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden, ist die Stelle
ab 01.02.2027 bis voraussichtlich 31.10.2028 im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung befristet zu besetzen.
Chiffre: EB 55/1193
Bewerbung bis: 30.10.2026
Arbeitszeit: Vollzeit, gemäß TVöD
Entgeltgruppe: E 08 TVöD-V
(Entgelt nach Erfahrungsstufe zwischen 3.486,40 Euro und 4.230,97 Euro brutto im Monat bei Vollzeitbeschäftigung)
◼tarifliches Entgelt einschließlich aller tariflichen Sonderzahlungen nach TVöD
◼30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr
◼flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten
◼Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes)
◼Möglichkeit des Bildungsurlaubs
◼umfangreiche Qualifizierungsangebote
◼gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
◼Vergünstigungen im Personennahverkehr (Job-Ticket)
◼Erhebung/Auswertung/Zuarbeit interner Personalstatistiken, Erhebung von Personalkennzahlen
◼eigenverantwortliche Erhebung, Aufbereitung und Übermittlung des Personalmonitorings nach § 22a SächsKitaG
◼Verwaltung von zusätzlichem Personal (Praktikum, FSJ, Ehrenamt o. ä.)
◼Bearbeitung der eingehenden Integrationsmitteilungen/Kostenzusagen
◼Mitwirkung in Gremien / Sonderaufgaben (tätigkeitsbezogen)
◼ abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren
◼ Vorlage eines eintragsfreien Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 BZRG (nach Aufforderung)
Sie sollten darüber hinaus besitzen