Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für die Sachbearbeitung im Bereich Bildung und Teilhabe
Wir suchen für unseren Bereich Jobcenter Verwaltung (FB 42) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter (m/w/d)
für die Sachbearbeitung im Bereich Bildung und Teilhabe
als Elternzeitvertretung für ein Jahr und in Vollzeit.
- Sachbearbeitung für Bildung- und Teilhabeleistungen im Rahmen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)
- einen Abschluss zum/zur Verwaltungsfachangestellten der allgemeinen inneren Verwaltung
- oder eine erfolgreich abgelegte Angestellten- bzw. Beschäftigtenprüfung I
- Geschick und Sicherheit im Umgang mit Kunden, Teamfähigkeit, eigenverantwortliche Arbeitsweise und Belastbarkeit
- ein befristetes Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit Einstellung in Entgeltgruppe 7 TVöD (ca. 3.294,98 € brutto in der ersten Erfahrungsstufe und in Vollzeit; Stufenzuordnung erfolgt in Abhängigkeit von der beruflichen Erfahrung)
- zusätzlich Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst und Prämienmöglichkeit im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung
- gemeinwohlorientiertes Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- Fort- und Weiterbildung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- 30 Urlaubstage
- Angenehmes Betriebsklima
- Gesundheitsförderung
- Mitarbeitendenparkplätze
- Zuschuss zum Job-Ticket
- Sonderkonditionen und Rabatte
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Tätigkeit:
Johannes Zorn
stellvertretende Fachbereichsleitung Jobcenter Verwaltung
Tel.: 0931/8003-5237
Ihre Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen:
Lena Bergold
Personalentwicklung, Organisation und Digitalisierung
Tel.: 0931/8003-5141
Ihre Online-Bewerbung senden Sie uns bitte bis zum 11.10.2026 über unser Bewerberportal () zu.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird jeder Bewerber und jede Bewerberin über das persönliche Ergebnis informiert. Die Bewerbungsunterlagen der nicht zum Zuge gekommenen Bewerberinnen und Bewerber werden nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet bzw. gelöscht.