Sachbearbeiter (m/w/d) Kommunalaufsicht/ Haushalt
Prüfung und Genehmigung kommunaler Haushalte und
Wirtschaftspläne
▪ Haushaltssatzungen prüfen und - soweit gesetzlich erforderlich - genehmigen
▪ Haushaltspläne prüfen
▪ Haushaltskonsolidierungs‑ und Liquiditätssicherungskonzepte prüfen
▪ Wirtschaftspläne der Zweckverbände, Eigenbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts und kommunalen Unternehmen prüfen und - sofern gesetzlich erforderlich - genehmigen
▪ Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen prüfen
Finanzaufsichtlicher Vollzug
▪ Auflagen, Berichtspflichten und aufschiebende Bedingungen aus Haushaltsgenehmigungen überwachen
▪ Gebührenkalkulationen der Zweckverbände, Eigenbetriebe und Anstalten (Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser) auf Plausibilität prüfen
▪ Jahresabschlüsse in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt auf Plausibilität prüfen und an Jahresabschlussbesprechungen teilnehmen
▪ Stellungnahmen zu Anträgen auf Bundes‑ und Landesmittel, FAG‑Leistungen und Bedarfszuweisungen erstellen
▪ Plausibilitätsprüfungen und Zuarbeiten zur Anhörung und Festsetzung der Kreisumlage leisten
▪ Ausräumungsverfahren zu Prüfberichten durchführen und bei Bedarf die Durchführung weiterer Prüfungen durch zuständige Stellen in Abstimmung mit der Sachgebietsleitung veranlassen
▪ Finanzaufsichtliche Statistiken und Auswertungen erstellen sowie finanzaufsichtliche Anfragen bearbeiten
▪ Rechtsverstöße im finanzaufsichtlichen Bereich feststellen und erforderliche kommunalaufsichtliche Maßnahmen vorbereiten
Allgemeine Kommunalaufsicht
▪ Stellenpläne, Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen auf Plausibilität prüfen
▪ Personalwirtschaftliche und organisatorische Konzepte (insbesondere Personalentwicklungskonzepte und Organisationsuntersuchungen) auf Plausibilität prüfen
▪ Kommunen und Aufgabenträger (Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts und Eigenbetriebe) zu kommunalverfassungs- und verfahrensrechtlichen Fragestellungen beraten und anleiten
▪ kommunalverfassungsrechtliche Anfragen der Kommunen und Aufgabenträger prüfen und beantworten
▪ Hinweise zu Zuständigkeiten, Entscheidungswegen, Verfahrensabläufen und Organisationsfragen geben