Koordinator/in (m/w/d)
Studienkoordinator/in (m/w/d)
(Entgeltgruppe: EG 10 TV-L)
Einsatzbereich: Klinik für Neurologie
Stellen ID: 13035
Eintritt: Nächstmöglicher Zeitpunkt
Umfang: Vollzeit / 38,5 Std.
Vertragsart: Befristet
Befristung: 2 Jahre ab Besetzung sachgrundlose Befristung §14 Abs. 2 TzBfG
- Planung, Vorbereitung, Organisation, Begleitung und Durchführung von protokollgerechten Studien und Studienabläufen (z.B. Terminvereinbarungen, Patientenanmeldungen, Vorbereitungen studienspezifischer Untersuchungen und Therapien, Follow-Up)
- Vorbereitung und Bearbeitung von verschiedenen Anträge (z.B. Ethik, BfArM, BfS)
- Durchführung von Budget- und Vertragsprüfungen sowie Koordination von internen und externen Vertragsverhandlungen zu klinischen Forschungsprojekten
- Prüfung von Studienanträgen nach Aufwand, Honorierung und Durchführbarkeit
- Prüfung und Abrechnung von Studienleistungen
- Eintragung im eCRF (Electronic Case Report) und dortige Query-Beantwortung
- Kommunikation mit Sponsoren, CROs, Ethikkommissionen und Behörden
- Mitwirkung bei der Bearbeitung und Meldung von SAE´s/SUSARs; Einpflegen und Kommunikation von Amendments und Änderungen essentieller Studiendokumente; Qualitätsmanagement, Pflege von SOPs, Unterstützung bei der SOP-Erstellung
- Eigenständige Berichtserstattung zum Projekt an die Leitungen
- Teilnahme und Vorbereitung von Zertifizierungen, Monitorings und Audits/Inspektionen
- Abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich wie zur/zum Medizinischen Fachangestellten, Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Zusatzqualifikation/Ausbildung zur Studienassistenz (Study Nurse) bzw. Medizinische/r Dokumentationsassistent/in erforderlich sowie bereits mind. 3 Jahre Erfahrung als Study Nurse
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift sind Voraussetzung
- Berufserfahrung in der Dokumentation, Organisation und Durchführung klinischer Studien Phase I-IV erforderlich
- Exzellente Kenntnisse in Good Clinical Practice (GCP)
- Sehr gute EDV Kenntnisse, sicherer Umgang mit Office-Programmen
- Kenntnisse in der Erstellung von SOPs/ im Qualitätsmanagement
Freuen Sie sich auf:
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
- Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- Interdisziplinäres Arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen
- Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
- Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
- Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
- Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen: Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen., Eine Einstellung von mit Sachgrund befristeten Beschäftigten oder ehemals beim Universitätsklinikum Essen Beschäftigten ist auf diesen Stellen nach dem Gesetz für Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (§14 Abs. 2 TzbfG) nicht zulässig., Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt., Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet., Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert., Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt., Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.
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