Sachbearbeiter Einbürgerung (m/w/d)
Die wesentlichsten Aufgaben sind:
- Unterstützung bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde, der Namensänderungs- und Feststellungsbehörde sowie der Fachaufsicht der Standesämter und Meldebehörden im Landkreis
- Erstellung von Archivs- sowie Standesamtsauskünfte und Beglaubigungen
- Erstellung von Gebührenbescheiden.
Berufliche Qualifikation:
- eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder Verwaltungsfachangestellte/r bzw. abgeschlossener Fortbildungslehrgang I (FL I)
- alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem bürotechnischen Beruf (insbesondere Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte/r, Kaufmann/-frau für Büromanagement oder gleichwertig).
Wir erwarten von Ihnen folgende persönliche Anforderungen:
- ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit,
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit,
- die Fähigkeit eigenverantwortlich zu arbeiten,
- gute EDV - Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen.
Das können Sie von uns erwarten:
- Einstellung als Tarifbeschäftigte/r nach TVöD-VKA familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten)
- verhandelbarer Gestaltungsspielraum betreffend Arbeitszeit und Arbeitszeitmodell (unter Berücksichtigung dienstlicher Belange)
- alle Vorteile der Leistungen des öffentlichen Dienstes z.B. jährliche Jahressonderzahlung, Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen/Jahr, betriebliche Altersvorsorge
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Personal
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
oder per E-Mail an personal@altenburgerland.de
ein.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen unter Telefonnummer 03447 586-350 zur
Verfügung. Bei fachlichen Anliegen wenden Sie sich bitte an den Fachdienstleiter des Fachdienstes Öffentliche Ordnung, Herrn Nikolas Sonntag (Tel.: 03447 586132)
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtig. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Die Stellenausschreibung richtet sich auch an Personen, die die geforderten Qualifikationen in Kürze erwerben.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.