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Stadt Frankfurt (Oder)

Sachbearbeiter/-in Leistungs- und Entgeltvereinbarung (m/w/d)

Vor 4 Tagen veröffentlicht
Vollzeit
Frankfurt
Unbefristet
Vor Ort
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Ihre Aufgaben

Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) mit ca. 58.000 Einwohnern sucht für die aktive Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zielstrebige, verantwortungsbewusste und teamfähige Persönlichkeiten. Für die Nutzung der besonderen Möglichkeiten und Potenziale der Stadt werden hohe Kreativität, Entscheidungsfreude und überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft erwartet.

Im Dezernat III, Amt für Jugend und Soziales (Amt 50), Abteilung Grundsatz / Recht der Stadt Frankfurt (Oder) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

Sachbearbeiter/-in Leistungs- und Entgeltvereinbarung (m/w/d)

zu besetzen.

Die Besetzung der Stelle erfolgt möglichst in Vollzeit (39 Stunden pro Woche).

Die Stadt Frankfurt (Oder) fördert aktiv die Gleichstellung aller Bewerber/-innen (m/w/d). Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Der künftige Aufgabenbereich umfasst:

1. **Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten wie:**

  • Aufgreifen und Aufbereitung von Grundsatzthemen unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen fachspezifischen Entwicklung in Bezug auf die betriebswirtschaftlichen Kalkulationsgrundlagen
  • Erarbeitung von Grundsätzen und Maßstäben für die Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung einschließlich für die Bemessung der Wirksamkeit der Leistungen
  • Entwicklung und Fortschreibung von Inhalten und Verfahrensabläufen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen
  • Festlegungen von Inhalten und Kriterien für die Ermittlung und Zusammensetzung der Vergütung
  • Festlegung von Personalrichtwerten oder anderen Methoden zur Festlegung der personellen Ausstattung in den jeweiligen Einrichtungen/besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sowie bei Einrichtungen für die Hilfegewährung nach dem SGB XII, insbesondere der Hilfe zur Pflege

2. Erarbeitung von Entgeltvereinbarungen für den Bereich der Eingliederungshilfe SGB IX wie:

  • Eigenverantwortliche Erarbeitung von Vergütungs-vereinbarungen nach §§ 123 ff SGB IX für den gesamten Bereich der ambulanten, teilstationären und stationären Angebote nach dem SGB IX (ambulant betreutes Wohnen, Wohnheime, Wohnstätten, Werkstätten, Einrichtungen mit Tagesstruktur)
  • Selbständige formelle und materielle Prüfung der Antragsunterlagen auf Abschluss einer Vergütungs-vereinbarung hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit der einzelnen Aufwandspositionen dem Grunde und der Höhe nach (Personal-, Bewirtschaftungs-, Sach-, Regie- und Investitionskosten einschließlich Prüfung der Abschreibung und der Verzinsung des Anlagekapitals nach anerkannten betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Grundsätzen)
  • Eigenständige Vorbereitung und Durchführung von Vergütungsverhandlungen mit den Vertretern der Serviceeinheit unter Beachtung der berücksichtigungsfähigen Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung/besonderen Wohnform mit dem Ziel des Abschlusses einer einheitlichen aber soweit wie erforderlich differenzierter Vergütung, die den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entspricht und den erforderlichen Qualitätsanforderungen und den sozialhilferechtlichen Notwendigkeiten Rechnung trägt
  • Ausfertigung einer unterschriftsreifen Leistungs-, Entgelt- oder Qualitätsentwicklungsvereinbarung zur Unterzeichnung durch die Vertragspartner
  • Darstellen der finanziellen Auswirkungen des Vertragsabschlusses, Durchführung des Freigabeverfahrens

3. Überleitung von Ansprüchen gemäß § 95 SGB VIII und Vornahme von Erarbeiten von Leistungsvereinbarungen für den Bereich der Eingliederungshilfen SGB IX im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich SGB XII wie:

  • Prüfen und Beurteilen der vom Einrichtungsträger angebotenen Leistungsinhalte in Bezug auf konzeptionelle Stimmigkeit, fachliche Vertretbarkeit, Realisierbarkeit und Wirksamkeit
  • Eigenverantwortliche Festlegung von Inhalten, Umfang und Qualität der Leistungen einschließlich Personal - und Raumbedarf und anderen leistungs- und entgeltrelevanten Bestandteilen, wie z. B. spezielle Betreuungs- und Therapieangebote mit dem Ziel einer den individuellen Betreuungsbedarfen in den jeweiligen Leitungsbereichen und -typen entsprechenden sachgerechten und fachlichen Versorgung
  • Vorbereitung der erforderlichen Verhandlung mit dem Mandatsträger und Verhandlungen mit den einzelnen Einrichtungen

4. Aufgaben in Schiedsstellenverfahren gemäß § 127 SGB IX, § 77 SGB XII und § 76 SGB XI und in sozialgerichtlichen Verfahren wie:

  • Eigenverantwortliche Stellungnahmen zu Schiedsstellenanträge der Stadt oder der Einrichtungsträger/Dienste und zur Vorbereitung von Klageverfahren vor dem Sozialgericht
  • Teilnahme an Verfahren, Sachvortrag in Verfahren

5. Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Einrichtung und Dienste (Prüfverfahren gemäß § 75 Absatz 3 Satz 3 SGB XII) wie:

  • Durchführung von Qualitätsprüfungen in stationären Einrichtungen im SGB XII (Inhalt, Umfang und Qualität) der erbrachten Leistungen unter Beachtung der im Rahmenvertag für das Land Brandenburg (RV79) vereinbarten Grundsätzen
  • Mitwirkung bei Prüfprotokollen und Benennung der ggf. einzuleitenden Maßnahmen
  • Auswertung der Prüfprotokolle vom MDK und der Aufsicht für unterstützende Wohnformen
  • Vereinbarung externer Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 24 RVG
  • Auswerten der erstellten Gutachten und Fertigung eines Ergebnisvermerk/Votum mit Vorschlägen zur weiteren Vorgehensweise

6. Vertragsregister wie:

  • Bedienung und Pflege des Vertragsregister für alle Bereiche SGB IX und XII ambulant, teilstationär und stationärer

7. Abschluss von Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XI für die Bereiche ambulant, teilstationär und stationär wie:

  • Eigenständige Prüfung der Antragsunterlagen auf Abschluss eines Versorgungsvertrages hinsichtlich der Einhaltung von Richtwerten und des Vorliegens der notwendigen Genehmigung Dritter
  • Einvernehmensherstellung zum Abschluss von Versorgungsverträgen gemäß § 72 SGB XI mit den Pflegekassen
  • Eigenverantwortliche Abstimmung und Einvernehmens-herstellung mit den Pflegekassen zum Abschluss von Pflegesatzvereinbarungen nach § 85 Abs.2 SGB XI nach Prüfung der Pflegesatzangebote
  • Eigenständige Verhandlungen Investitionskosten § 82 Absatz 4 SGB XI mit den ambulanten Pflegediensten
  • Prüfung von Einzelanträgen der Angemessenheit der Pflegekosten im ambulanten Bereich
Wir bieten
  • eine attraktive tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in der Entgeltgruppe 10
  • zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung, eine leistungsorientierte Bezahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung,
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr sowie am 24.12. und 31.12. bezahlt frei
  • monatliche Bezuschussung eines Firmentickets oder Deutschlandtickets
  • einen jährlichen Teamtag
Wir erwarten
  • Abschluss mit Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst vorzugsweise z.B. Bachelor of Arts Rechts- und Verwaltungswissenschaften, Bachelor öffentliche Verwaltung Brandenburg **oder **Abschluss als Verwaltungsfachwirt/-in, Diplomverwaltungswirt/-in **oder **Verwaltungsbetriebswirt/-in **oder **Sonstige anerkannte Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst z.B. Angestelltenlehrgang II

Die Stelle ist für Schwerbehinderte geeignet.

Sollten wir Ihr Interesse an dem beschriebenen Aufgabengebiet geweckt haben, richten Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 06.01.2026 an die

Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für zentrale Dienstleistungen
Abteilung Personal/ Organisation
Postfach 1363
15203 Frankfurt (Oder)

oder als PDF-Dokument (max. 19 MB) per Email an:
personalverwaltung@frankfurt-oder.de

Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht berücksichtigte Bewerbungen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Unterlagen nach einem halben Jahr vernichtet.

Des Weiteren wird auf die Information für Bewerber/-innen (m/w/d) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess verwiesen, die als Dokument auf der Homepage der Stadt Frankfurt (Oder) unter der Rubrik: „Karriere“ hinterlegt ist.

Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.
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