Sachbearbeiter/in (mwd) Pflegekinderwesen
Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität - kulturell
lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit
wird auch in der Gegenwart spürbar.
Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im
Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das
tägliche Miteinander in unserer Stadt.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen/eine
Sachbearbeiter/in (m/w/d) Pflegekinderwesen
Kennziffer E-217/25/51 I Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt I befristet I Vollzeit/Teilzeit möglich, sofern
die Aufgabenerledigung in vollem Umfang sichergestellt ist I EG S 14 TVöD-SuE zzgl. SuE-Zulage bis zu
einer Höhe von 180,00 Euro I Bewerbungsfrist: 14. Dezember 2025
Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung als Sachbearbeiter/in (m/w/d)
Pflegekinderwesen.
Der Einsatz erfolgt befristet für die Dauer einer Abordnung der derzeitigen Stelleninhabenerin (voraussichtlich bis zum
20.08.2026)
Wenn Sie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Darüber hinaus wünschenswert
» ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master)
der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit/Kindheitspädagogik;
jeweils mit staatlicher Anerkennung
oder
ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master)
der Heilpädagogik sowie - nach dem jeweiligen
Landesrecht vorgesehen - die staatliche Anerkennung
oder
»
ein abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/Master)
aus dem Bereich Erziehungswissenschaften mit
gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen
»
in der ausgeschriebenen Funktion sind Fahrten zu
verschiedenen Standorten notwendig und die
Arbeitgeberin bietet verschiedene Möglichkeiten an,
diese Fahrten durchzuführen (Fahrrad, ÖPNV und ggf.
»
Überprüfung und Schulung von Bewerbenden um die
Aufnahme eines Pflegekindes gemäß §§ 20, 23, 32 und
33 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII): Prüfung
und Information über alle rechtlichen, finanziellen,
pädagogischen und psychologischen Aspekte, die für ein
Pflegeverhältnis wichtig sind
»
Begleitung von Pflegeverhältnissen durch regelmäßige
Hausbesuche, Begleitung von Besuchskontakten,
Kontakten zu Kindergärten, Schulen, der Ärzteschaft,
Krankenhäusern und Psychiatrien in Absprache mit der
gesetzlichen Vertretung
»
Vermittlung und Koordination von begleitenden Hilfen»
Fallverantwortung gemäß §§ 27 und 33 SGB VIII»
Hilfeplanung und Hilfeplanfortschreibung gemäß §§ 36
und 41 SGB VIII
»
Durchführung von familiengerichtlichen Verfahren und
Mitwirkung in diesen
»
Gesundheitsmanagement/Sport 30 Tage Urlaub Betriebliche Altersvorsorge
Personalentwicklung/ Coaching/Mentoring
Onboarding Sicherer Arbeitsplatz Feedback/
Ideenmanagement
jährlich bis zu zwei
Regenerationstage
Mitarbeitendenevents Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten
LeistungsOrientierte
Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Herr Horst Schwandt (Tel. 02151/86-3303) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Jalina
Bandel (Tel. 02151/86-1423).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und
Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv
mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion,
Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig
und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen
Gleichstellungsplans.
Dienst-KFZ). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass ein vorhandener privater PKW für dienstliche
Zwecke anerkannt wird Aufgeschlossenheit, Engagement und wertschätzender Umgang mit Menschen, um gemeinsam mit ihnen
Lösungen in schwierigen Lebenslagen zu erarbeiten
»
die Fähigkeit, klar, durchsetzungsstark, aber auch
ausgleichend zu kommunizieren, insbesondere wenn
es um konfliktreiche Inhalte geht
»
gute Kenntnisse hinsichtlich Aufgabe und Rolle des
Allgemeinen Sozialen Dienstes im
Kinderschutzverfahren sowie bezüglich Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII
»
Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, Institutionen und
Einrichtungen der Jugendhilfe, Fachkräften der Kinder-
und Jugendpsychiatrie, den Schulen sowie sonstiger
interner und externer Kooperationspartner/innen
»
Wahrnehmung des Wächteramtes bei Gefährdung des
Kindeswohls
»