Verwaltungsangestellte (m/w/d)
Für die Grundschule München an der Gustl-Bayrhammer-Straße
suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Verwaltungsangestellte/n (m/w/d)
alle in einem Schulsekretariat anfallenden Tätigkeiten wie z. B.
▶ die Erteilung von Auskünften
▶ die Mitwirkung in Personal- und Schülerangelegenheiten
▶ Verwaltungsarbeiten im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungs-wesens
▶ die Mitarbeit bei der Planung außerunterrichtlicher Schulveranstaltungen
▶ die Mithilfe bei der Vorbereitung von Konferenzen, Wahlen und Sprechtagen
▶ die Erstellung von Statistiken
▶ die Abwicklung des Telefon- und Postdienstes
▶ die Erledigung des Schriftverkehrs und der Registraturarbeiten
▶ die Material- und Formblätterverwaltung
▶ sonstige allgemeine Schulsekretariatsaufgaben
int_43-001 07/2018
Unbedingt erforderlich sind
▶ ein sicherer Umgang mit allen MS-Office-Anwendungen
▶ Organisationsgeschick, Teamfähigkeit, selbstständige verantwortungsbewusste Arbeitsweise, freundliches und professionelles Auftreten
▶ eine kaufmännische Berufsausbildung
▶ eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TV-L
▶ vereinbarte Arbeitszeit: 6,00 Wochenstunden
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung bis zum 28.11.2025 gerne auch in einer Datei im pdf-Format (max. 5 MB) an
Grundschule an der Gustl-Bayrhammer-Straße Gustl-Bayrhammer-Str. 21
81248 München
Auskünfte zum Aufgabenbereich und zur Arbeitszeit erteilt Ihnen gerne die Schulleitung Frau Lehner unter +49 89 233 646 50.
Bei personalrechtlichen Fragen steht Ihnen gerne Herr Ullius unter +49 89 2176-2617 zur Verfügung.
Die Regierung von Oberbayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten (m/w/d), unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Reisekosten anlässlich des Vorstellungsgespräches werden nicht erstattet.
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