Reinigungskräfte (m/w/d)
Mehr über das Unternehmen
Das Amt Schrevenborn steht für Verlässlichkeit, Gemeinschaft und Engagement – und genau das spiegelt sich auch in unserer täglichen Arbeit wider. Für die Gemeinde Schönkirchen suchen wir zum 01.01.2026 motivierte Reinigungskräfte (m/w/d), die unsere öffentlichen Liegenschaften mit Sorgfalt und Verantwortung betreuen.
Was Sie bei uns erwartet:
- Unbefristete Teilzeitstellen mit fairer Vergütung nach Entgeltgruppe 1 TVöD
- Ein sicherer Arbeitsplatz in kommunaler Verantwortung
- Abwechslungsreiche Einsatzorte in der Gemeinde
- Ein freundliches Team, das Sie herzlich aufnimmt
- Verlässliche Arbeitszeiten und klare Strukturen
Ob mit Erfahrung oder als Quereinsteiger*in – wenn Sie ein Auge fürs Detail haben und gerne für Ordnung sorgen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Werden Sie Teil unseres Teams – gemeinsam für ein gepflegtes Schönkirchen!
- Unterhaltsreinigung in den Räumlichkeiten der verschiedenen Liegenschaften,
- Unterhaltsreinigung in den WC-Anlagen,
- Glas u. Rahmenreinigung nach Bedarf,
- Einhaltung der vorgegebenen Hygienevorschriften.
- für Sie ist ein freundlicher, höflicher, wertschätzender Umgang mit anderen Menschen selbstverständlich,
- Sie sind teamfähig, flexibel und zuverlässig,
- Sie sind körperlich belastbar,
- Sie arbeiten selbstständig,
- Sie besitzen ein ausgeprägtes Hygienebewusstsein,
- wünschenswert wären Erfahrungen im Bereich Raumpflege,
- Grundkenntnisse in Deutsch.
- eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung,
- eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD,
- 30 Urlaubstage pro Jahr, gem. der aktuellen Tarifeinigung erfolgt eine Erhöhung ab dem Jahr 2027 auf 31 Urlaubstage pro Jahr,
- sämtliche Vorzüge des öffentlichen Dienstes, insbesondere Arbeitsplatzsicherheit und betriebliche Altersvorsorge (VBL),
- die Bezuschussung Jobrad bzw. Jobticket.
Mehr Informationen
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 23.11.2025! Nutzen Sie einfach den „Jetzt bewerben“-Button.
Die Gemeinde Schönkirchen setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerber*innen bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.