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Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein

Amtsanwältin/ Amtsanwalt (m/w/d)

Vor 9 Tagen veröffentlicht
Teilzeit
Schleswig
Befristet
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Amtsanwältin/ Amtsanwalt (m/w/d)
Art der Ausschreibung: öffentlich Bewerbungsfrist: 11.11.2025 Besetzung zum: Nächstmöglichen Zeitpunkt Beschäftigungsverhältnis: Beamter Laufbahngruppe: 1. Einstiegsamt (der 2. Laufbahngruppe) Besoldung: A12 - A12 Teilzeit/Vollzeit: beidesmöglich Wochenarbeitszeit Bea.: 41.0 Beschäftigungsdauer: befristet Befristet für: 12 Monat/e Einsatzort: Gottorfstraße,
24837 Schleswig
Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein
  • Frau Anja Essen
  • E-Mail : verwaltung@gsta.landsh.de
  • Tel. : +49 4621 86-1333
Öffentliche Stellenausschreibung

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Über uns

Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde. Sie trägt als Herrin des Ermittlungsverfahrens die Verantwortung für Recht- und Ordnungsmäßigkeit, aber auch für die Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens sowie dessen schnelle Durchführung.

Im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein gibt es vier Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten Kiel, Flensburg, Itzehoe und Lübeck.

Ihre Aufgaben

Als Amtsanwältin/Amtsanwalt sind Sie bei einer Staatsanwaltschaft tätig und bearbeiten dort Strafsachen, die gem. § 142 Abs. 1 Nr. 3 GVG zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören und den Amtsanwältinnen und Amtsanwälten nach der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA) des Landes Schleswig-Holstein übertragen werden können. Dies sind Strafsachen, die zur kleineren bis mittleren Kriminalität gehören, wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Verkehrsstraftaten, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug.

Sie leiten in diesen Verfahren die Ermittlungen und entscheiden nach deren Abschluss über die Einstellung des Verfahrens oder die Anklageerhebung bzw. den Strafbefehlsantrag und vertreten dann die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung vor Gericht. Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich und üben dieselbe verantwortungsvolle Tätigkeit aus wie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Das bringen Sie mit

Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:

  • zwei juristische Staatsexamina mit der Mindestnote 6 Punkte
  • das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis

Für eine Einstellung wird darüber hinaus erwartet:

  • Engagement, Flexibilität, Belastbarkeit, Mobilität, Verhandlungsgeschick und Redegewandtheit.
  • das Verständnis für soziale Belange sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge.
  • Entschlussfreude, Einfühlungsvermögen und ein sicheres Auftreten.
Wir bieten Ihnen

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Amtsanwaltsdienst in der Besoldungsgruppe A 12 der Besoldungsordnung Schleswig-Holstein (SHBesO) befristet bis zum 31. Dezember 2026.

Nach derzeitigen Planungen ist für eine der beiden ausgeschriebenen Stellen ein Einsatz bei der Staatsanwaltschaft in Kiel vorgesehen. Der Einsatzort der weiteren Stelle ist noch offen.

Wir freuen uns auf Sie!

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.

Jetzt bewerben!

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Zeugnisse der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung, Stationszeugnisse aus dem Referendariat) richten Sie bitte bis zum

11\. November 2025

an die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig, gerne in elektronischer Form an verwaltung@gsta.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Sie werden gebeten, der Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendarpersonalakte durch alle am Bewerbungsverfahren beteiligten Stellen beizufügen. Bitte geben Sie hierzu an, bei welcher Behörde Ihre Referendarpersonalakte geführt wurde.

Auslagen, die Ihnen aus Anlass der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein (). Auf Wunsch können Sie unter der Adresse: Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig, eine Papierfassung kostenfrei anfordern.

Für Rückfragen steht Ihnen das Personalreferat bei der Behörde des Generalstaatsanwalts gern zur Verfügung: Frau von Essen (verwaltung@gsta.landsh.de oder Tel.: 04621/86-1333) oder Frau Harck (verwaltung@gsta.landsh.de oder Tel.: 04621/86-1334).

Letzte Aktualisierung am: 28.10.2025

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