Küchenhilfe (m/w/d) in Vollzeit
Die Musikkultur Rheinsberg gGmbH sucht
zum 01.01.2026 befristet mit Aussicht auf Verlängerung
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Kunst und Kultur. Dies verwirklicht die Musikkultur Rheinsberg gGmbH durch den Betrieb der »Musikakademie Rheinsberg - Bundes- und Landesakademie«, der »Kammeroper Schloss Rheinsberg«, das internationale Festival junger Opernsänger sowie des »Schlosstheater Rheinsberg« als eigene Veranstaltungsstätte. Als Arbeits- und Probenort steht die Musikkultur mit ihrem 40 Zimmer-Gästehaus und Kantine mit zahlreichen Probenräumen im historischen Kavalierhaus Ensembles wie Chören, Orchestern oder Theatergruppen sowie für Tagungen und Seminare zur Verfügung.
- Zuarbeiten für den Koch/Köchin
- Spül- und Reinigungsarbeiten und Verräumen von Waren sowie Bewirtung unserer Gäste
- Sicherstellung und Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften gemäß HACCP
- Einhaltung von Qualitätsstandards
- Erfahrungen im Küchenbereich
- Einsatzbereitschaft, auch am Wochenende und an Feiertagen
- Belastbarkeit, Flexibilität, schnelle und strukturierte Arbeitsweise
- Hohes Maß an Teamfähigkeit und Qualitätsbewusstsein
- Deutschkenntnisse erforderlich
- Gründliche Einarbeitung ist gewährleistet
- Ein angenehmes Arbeitsklima
- Abwechslungsreiche Aufgaben
- Arbeitsort: Rheinsberg
- Wasser und Kaffee für Mitarbeiter frei
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Bewerbungen von Schwerbehinderten bevorzugt.
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen Heiko Hunger (Leiter Küche) Tel.: 033931/ 721-30;
Wir freuen uns auf die Übersendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail bis zum 10.10.2025.
Musikkultur Rheinsberg gGmbH
Herrn Norman Plener
Verwaltungsleiter
Kavalierhaus der Schlossanlage / 16831 Rheinsberg
Unter: bewerbung@musikkultur-rheinsberg.de
Die im Rahmen Ihrer Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des in § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind oder die Einwilligung widerrufen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können nicht erstattet werden.