Mitarbeiter/in (m/w/d) für den technischen Betriebshof
Mehr über das Unternehmen
Das Amt Nordstormarn mit Dienstsitz in Reinfeld (Holstein) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Mitarbeiter/in (m/w/d) für den technischen Betriebshof
im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung
(i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 25 Stunden im Monat.
- Aufräumen und Sauberhalten der Werkstatt
- Ordnung und Pflege des Bauhofgeländes
- Unterstützung der Kollegen bei alltäglichen Arbeiten
- Ausführung von hausmeisterähnlichen Tätigkeiten
- Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen oder wechselnden Aufgaben
- Handwerkliches Geschick
- Selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise
- Praktische Erfahrungen im Handwerk
- Führerschein der Klasse B
- Vielseitiges und interessantes Tätigkeitsfeld
- Beschäftigten wird bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ein Entgelt bis zur Entgeltgruppe 3 TVöD-VKA gezahlt zuzüglich Jahressonderzahlung sowie die üblichen weiteren tariflichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (betriebliche Altersvorsorge, leistungsorientierte Bezahlung)
- Möglichkeit zur Weiterentwicklung Ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen
- Sie erwartet ein aufgeschlossenes und motiviertes Team
- kostenfreie Parkmöglichkeiten an den Amtsgebäuden sowie sehr gute Bahnanbindung aus Hamburg und Lübeck
Mehr Informationen
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 17.08.2025 bevorzugt über unser Online-Bewerbungsformular direkt unter “Jetzt bewerben” oder schriftlich an das Amt Nordstormarn, - Personalwesen -, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld (Holstein).
Chancengleichheit der Geschlechter und für Bewerber*innen mit Migrationshintergrund sind für uns selbstverständlich. Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften berücksichtigt. Für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren fügen Sie bitte einen Nachweis bei.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird, andernfalls werden die Unterlagen 3 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht.
Für Fragen zum Aufgabengebiet oder zu den Anforderungen an die Stelle steht Ihnen der Fachamtsleiter Ordnungs- und Sozialamt, Herr Radzuweit, unter der Tel.: 04533 – 2009 310 gerne zur Verfügung.