Bürofachkraft (w/m/d) beim Polizeirevier Metzingen
Sie haben Lust auf ein tolles Team und die Tastatur ist Ihr Revier?
Unser Polizeirevier Metzingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Bürofachkraft (w/m/d)
- Schreibarbeiten / Erstellung von Schriftstücken nach Vorlage, Diktat oder Audio-Dateien
- Schreibarbeiten bei Anzeigenaufnahmen, Vernehmungen und von Vermerken
- Selbständiges Anlegen und Weiterleiten von Vorgängen im polizeilichen Vorgangsprogramm
- Bearbeitung und Pflege der Aktenhaltung
- Ein- und Ausgang des Schriftverkehrs - auch in elektronischer Form (Weiterleitung, Recherche, Löschung, Beantwortung einfacher Anfragen)
- Erledigung allgemeiner Büroarbeiten beim Ermittlungsdienst und der Führungsgruppe
Bewerbungsvoraussetzungen
- Eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung, die für die Wahrnehmung der Aufgaben förderlich ist
- Gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit MS-Office-Produkten sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in fachspezifische Programme
- Flexible Einsatzbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe
- Sehr gute Beherrschung des Maschinenschreibens (Zehnfingersystem)
- Eigenständiges und selbstverantwortliches Arbeiten
- Gute Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit
- Ausgeprägte Team- und Sozialkompetenz
- Diskretion
- Entgeltgruppe 5 TV-L bei entsprechender beruflicher Vorbildung
- Die Einstellung erfolgt in Teilzeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 29,63 Stunden
- Eine offene und freundliche Arbeitsatmosphäre
- Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten
- Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem Job Ticket BW
Haben Sie Fragen? Wir antworten!
Personalthemen: Frau Schaich 07121 942 5130 oder die Fachabteilung: Herrn Wurz 07123 924 100
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen!
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.
Die Information zur Erhebung von personalbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 DS-GVO finden Sie hier: . Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet, eine Rücksendung erfolgt nicht.