Die Otto-Thiesen-Schule Ostenfeld sucht zum 01.06.2025 eine Raumpflegekraft (m/w/d) in TZ
- Raumpflege der Otto-Thiesen-Schule mit Sporthalle incl. der sanitären Anlagen
- Urlaubs-/Krankheitsvertretung im „Reinigungsteam“ der Otto-Thiesen-Schule
- Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
- Körperliche Belastbarkeit
- Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Ausgeprägtes Verständnis für Sauberkeit und Ordnung
- Bereitschaft bei Bedarf Mehrarbeit zu leisten
- Zuverlässig, organisiert und teamfähig
- Freundliches und dienstleistungsorientiertes Auftreten
- Bereitschaft, die Vertretung im Reinigungsteam zu übernehmen
Wünschenswert wäre:
- Erfahrung in der Raumpflege
- Vorliegen der entsprechenden Schutzimpfungen (Hepatitis A/B / Typhus / Masern)
- Eine unbefristete Teilzeitstelle innerhalb der Gleitzone mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und einer Einsatzzeit von Montag bis Freitag
- Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 2 TVöD (dies entspricht einem aktuellem Stundenentgelt von 15,23 € brutto) zuzüglich einer Jahressonderzahlung und einer leistungsorientierten Jahressonderzahlung
- Eine betriebliche Altersvorsorge über die VBL
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne die Schulverbandsvorsteherin Ute Matthiesen, Tel.: 0174 / 38 42 252 / E-Mail: struck.matthiesen@t-online.de .
Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Osterland, Tel.: 04841 / 992-343 / E-Mail: s.osterland@amt-nordsee-treene.de .
Sie haben Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, die Sie uns bitte bis zum 15.Mai 2025 über unser Onlineformular im Stellenportal () zukommen lassen. Anhänge können Sie dort ebenfalls beifügen. Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich Bewerbungen, die über unser Online Formular eingehen, akzeptiert werden können.
Amt Nordsee-Treene
Personalabteilung
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Hinweise:
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes, des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.