Minijobber*innen (m/w/d) für Hausmeistertätigkeiten
- Unterstützung bei allgemeinen Hausmeistertätigkeiten
- Einrichtung und Vorbereitung von Probenräumen (z. B. Aufstellen von Stühlen, Notenständern, Instrumenten)
- Durchführung kleiner Reparaturen und handwerklicher Tätigkeiten
- Unterstützung bei der Pflege und Kontrolle der Gebäude und Außenanlagen
- Botengänge und kleinere Besorgungsfahrten
- Unterstützung im Theaterbereich bei Vorbereitungen von Veranstaltungen
- Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
- Zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Führerschein der Klasse B von Vorteil
- Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs (geringfügige Beschäftigung)
- Abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem kulturellen Umfeld
- Ein angenehmes Arbeitsklima in einem engagierten Team
- Flexible Arbeitszeiten nach Absprache
- Arbeitsort: Rheinsberg
- Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die Musikkultur Rheinsberg fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Daher freuen wir uns über alle Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, sozialer Herkunft, Alter, Religion, Handicap oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.
Wir freuen uns auf die Übersendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail bis zum 27.04.2025 an:
Musikkultur Rheinsberg gGmbH
Herrn Dirk H. Beenken
Geschäftsführer
direktion@musikkultur-rheinsberg.de
Kavalierhaus der Schlossanlage / 16831 Rheinsberg
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen Oliver Nehring (Technischer Leiter) unter der Mailadresse: oliver.nehring@musikkultur-rheinsberg.de.
Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Grit Tautenhahn (Assistenz der Geschäftsführung) unter Tel.: 03391/721-0.
Die im Rahmen Ihrer Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des in § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind oder die Einwilligung widerrufen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können nicht erstattet werden.