Sachgebietsleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/d)
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Bei der Stadt Flensburg ist im Fachbereich Jugend in der Allgemeinen Abteilung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden im Rahmen einer Krankheitsvertretung zunächst befristet für 1 Jahr zu besetzen. Wir streben jedoch eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses an. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe EG 9c TVöD.
Das Aufgabengebiet umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe und dessen Nebengesetzen in Verbindung stehen. Das Team besteht derzeit aus insgesamt 6 Mitarbeitenden, die eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst zusammenarbeiten. Die Stelle beinhaltet neben den Leitungsaufgaben anteilig auch Aufgaben der Sachbearbeitung.
Eine Besetzung mit Teilzeitkräften ist möglich, sofern ein gemeinsames, den Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechendes Arbeitszeitmodell gefunden werden kann.
· Leitung der Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ inklusive der dazugehörigen Fachaufsicht
- Prüfung und Ermittlung von Ansprüchen auf Gewährung von wirtschaftlichen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - und deren Bewilligung
- Selbstständige Prüfung der Zuständigkeiten (sachliche und örtliche Zuständigkeit, Abwicklungen von Zuständigkeitswechseln) von Jugendhilfeanträgen
- Kostenbearbeitung für Hilfen zu Erziehung (§§ 19 ff und 27 ff SGB VIII) und Inobhutnahmen, auch von unbegleiteten, minderjährigen ausländischen Personen
- Prüfung und Berechnung der Kostenbeitragspflicht sowie Heranziehung der Eltern
- Prüfung und Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Kindergeld-/ Rentenkasse u.a.)
- Ermittlung, Bearbeitung und Abwicklung von Kostenerstattungsansprüchen von anderen Trägern/ gegen andere Träger der Jugendhilfe und Abgrenzung zu anderen Sozialleistungsträgern
- Umverteilung der unbegleiteten, minderjährigen ausländischen Personen
- Erstellung einer regelmäßigen Fallzahlstatistik
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Teilnahme an Fachkonferenzen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst
· abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung/Public Administration (Bachelor/Diplom) oder
· Verwaltungsfachangestellte/r mit abgeschlossener 2. Angestelltenprüfung
Bei ausländischen Berufsabschlüssen ist die Beifügung der Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
· Kenntnisse im Jugendhilferecht (SGB VIII), Sozialleistungsrecht sowie ausreichende haushalts- und kassentechnische Kenntnisse bzw. die Bereitschaft sich in die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen kurzfristig einzuarbeiten