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Staatliches Schulamt Cottbus

Schulleiter (m/w/d) an einem Gymnasium

Vor 4 Monaten veröffentlicht
Vollzeit
Cottbus
Unbefristet
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Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Cottbus ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, nachfolgende Schulleitungsfunktion neu zu besetzen:

Schulleiter (m/w/d) an einem Gymnasium

Niedersorbisches Gymnasium Cottbus

Sielower Straße 37

03044 Cottbus / Chósebuz

− Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt −

Aufgaben

Leitung der Schule auf kollegialer Grundlage; Gewährleistung der Einhaltung von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften; Vertretung der Schule nach außen im Rahmen der Beschlüsse der Schulleitung und der schulischen Gremien in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger und dem staatlichen Schulamt und den Partnern der Sorben/Wenden; Zusammenwirken mit Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Qualität schulischer Arbeit; Sicherung einer geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit; Entscheidungen über den Unterrichtseinsatz der Lehrkräfte; Förderung der schulischen Ausbildung der Studierenden sowie der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten; Gewährleistung der Schulprofilbildung und des Prozesses der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung eines Schulprogramms; Förderung der Schule als eine sich entwickelnden Organisation auf der Grundlage eines pädagogischen Grundkonsenses und einer aufbauenden Schulkultur.

Voraussetzungen

Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats (zwei allgemeinbildende Fächer); mehrjährige, mindestens vier Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

Anforderungen

Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulauf­sicht und den Mitwirkungsgremien; Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; erwartet wird Engagement, Eigenständigkeit sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit; fundierte Kenntnisse über das Schulrecht im Land Brandenburg; umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; gesicherte Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Ziele der Umgestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; gute Sorbisch-/Wendischkenntnisse sind erwünscht, soweit dies bei der Einstellung nicht gewährleistet ist, sollen Sprachkenntnisse innerhalb von drei Jahren nach Dienstantritt erworben und nachgewiesen werden; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.

Weitere Hinweise:

Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist
mit der Besoldungsgruppe A 16 BbgBesG bewertet. Sofern die Stelle mit tariflich Beschäftigten besetzt wird, erfolgt die Zahlung eines außertariflichen Entgeltes nach Entgeltgruppe 15 Ü TV-L.

Das Amt als Schulleiter wird gemäß § 120 Landesbeamtengesetz oder gemäß § 31 TV-L bis zur Höchstdauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schriftliche Bewerbungen sind unter Angabe der angestrebten Funktion innerhalb von vier

Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu richten an das:

Staatliche Schulamt Cottbus

Herr Mader

Blechenstraße 1

03046 Cottbus.

Hinweis zum Datenschutz

Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage

des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung

widerrufen, kann die Bewerbung in den jeweiligen Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt

werden.

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