Schulpsychologische Dezernentin/Schulpsychologischer Dezernent (m/ w/ d)
Wir über uns
Im Fokus unserer täglichen Arbeit stehen die Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen. Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Braunschweig sorgt dafür, dass in den Schulen hochwertiger Unterricht stattfinden kann. Wir stellen Schul- und Studienseminarleitungen, Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und kümmern uns um deren Anliegen. Wir koordinieren die Unterrichtsversorgung. Wir beraten und unterstützen die Schulen und Studienseminare in schulfachlichen, psychologischen, finanziellen und rechtlichen Fragen. Werden Sie Teil unseres interdisziplinären Teams und gestalten Sie mit uns gemeinsam Bildung und Zukunft im Land Niedersachsen als
Schulpsychologische Dezernentin/ schulpsychologischer Dezernent (m/ w/ d)
in der Antidiskriminierungsstelle und Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs
- interessante, vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben in einem zukunftsweisenden und lebendigen Arbeitsfeld
- interdisziplinäres Arbeiten in einer offenen und freundlichen Arbeitsatmosphäre
- einen sicheren Arbeitsplatz mit flexibler Arbeitszeitregelung und jährlich 30 Arbeitstagen Erholungsurlaub bei Vollzeit
- Qualifizierungsmaßnahmen und Aufstiegsmöglichkeiten, mobiles Arbeiten sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- Wir sind Behörde der Vielfalt. Dafür stehen wir mit unserer Unterschrift unter der Charta der Vielfalt und der Deklaration #positivarbeiten.Ihre Aufgaben
Das RLSB Braunschweig unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und hat im Jahr 2022 das Zertifikat als familienfreundlicher Arbeitgeber erhalten (audit berufundfamilie). Wir bieten unseren Beschäftigten individuelle Arbeitszeitmodelle im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung sowie Teilzeit und Gleitzeit, um die Vereinbarung von Beruf- und Familieninteressen zu berücksichtigen.
Sie nehmen schwerpunktmäßig folgende Aufgaben wahr:
- Fachaufgabe Antidiskriminierungsstelle und Mitarbeit in der Hotline der Anlaufstelle für Opfer und Fragen sexuellen Missbrauchs. Übernahme des Hotline-Dienstes, um Anfragen und Hinweise von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Personen entgegenzunehmen und diese gem. den aktuellen Standards der Opferhilfe zu bearbeiten
- Durchführung von Gewaltpräventionsmaßnahmen und Antidiskriminierungsarbeit in Schulen
- Systemische Beratung von Schulen und pädagogischen Fachkräften
- Beratung bei schulpsychologischen Fällen, insbesondere im Bereich sexuellen Missbrauchs und Diskriminierung
- Aufbau und Pflege einer landesweiten Vernetzung mit relevanten Organisationen und Einrichtungen
- Enge Zusammenarbeit im Team mit dem Kultusministerium und anderen staatlichen Stellen
- Regelmäßige Teilnahme an Fallbesprechungen
- Impulsgebung in die Schullandschaft durch Entwicklung und Implementierung innovativer Ansätze und Programme zur Prävention im Themenkomplex Kinder- und Jugendschutz
Regelmäßige Dienstreisen, eine Fahrerlaubnis B und ein eigener PKW sind zwingend erforderlich.
Der Arbeitsplatz ist nicht teilzeitgeeignet, die Bereitschaft zur Durchführung ganztägiger Dienstreisen mit dem eigenen PKW muss gegeben sein.
Änderungen des Aufgabenzuschnitts können sich im Rahmen der Geschäftsverteilung ergeben.
Sie verfügen über einen Masterabschluss als Psychologin/Psychologe (M. Sc.) oder können einen entsprechenden Abschluss als Diplom-Psychologin/ Diplom-Psychologe nachweisen. Zudem haben Sie Erfahrung in der psychologischen Beratung und Therapie, idealerweise im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie und des Kinderschutzes. Weiterhin sind Kenntnisse im Bereich Gewaltprävention, Antidiskriminierungsarbeit und/oder sexuellen Missbrauch erforderlich.
- Sie sind mit schul- und bildungspolitischen Entwicklungen vertraut und bringen Reformoffenheit und Flexibilität mit. Die Sicherheit im Umgang mit den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Sachgebiete einzuarbeiten, werden erwartet.
- Erwartet wird die Bereitschaft, sich in die Verwaltungsabläufe einzuarbeiten und in die Arbeitsstrukturen zu integrieren.
- Sie verfügen über ein hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten, Organisationsvermögen, Kooperationsbereitschaft und Konfliktlösungsfähigkeit; diese Fähigkeiten sind sowohl für die Zusammenarbeit innerhalb der Schulbehörde als auch gegenüber allen an der Schule beteiligten Behörden, Einrichtungen und Personen gefordert.
- Ein sicheres Auftreten wird erwartet.
- Es werden Grundkenntnisse in der Anwendung der üblichen Anwendersoftware (Word, Excel etc.) vorausgesetzt.
- Ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität ist aufgrund der Anforderungen der Arbeitsplätze erforderlich.
- Eine abgeschlossene bzw. begonnene Beratungsausbildung (sofern es sich um eine Ausbildung zur/ zum Psychologischen Psychotherapeutin/ -therapeuten handelt, müsste das praktische Jahr bereits abgeleistet sein) in einem der einschlägigen Beratungs- oder Therapieverfahren ist von Vorteil.
Hinweis: Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes ist wegen erforderlicher Einsätze in Schulen vor Aufnahme der Tätigkeit der Nachweis eines Immunschutzes gegen Masern zu führen (vgl. § 33 Abs. 1 bis 3 IfSG). Sollte ein Immunschutz nicht vorliegen, so sind die erforderlichen Impfungen auf eigene Kosten vor Arbeitsantritt durchführen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter .
Fragen zum Arbeitsplatz beantwortet Ihnen gerne Herr Borck (Tel.:0531/484-3373).
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Stellfeldt (Tel.: 0531/ 484-3726).
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 17. Kalenderwoche statt.
Ihre Bewerbung
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