Volljuristin bzw. Volljurist (w/m/d)
Wenn Recht und Verwaltung Ihre Berufung sind, sind wir Ihre Zukunft.
Die Steuerstrafsachen- und Steuerfahndungsstelle Mecklenburg-Vorpommern ist zentralisiert beim Finanzamt Schwerin, hat dort ihren Sitz und unterhält mehrere Außenstellen.
Sie hat die landesweite Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben der Steuerfahndung und der Finanzämter in Straf- und Bußgeldverfahren wegen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Steueraufsicht zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle übernommen.
Die damit einhergehenden Aufgaben werden in der Steuerfahndungsstelle, der Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie Stabsstelle Steueraufsicht M-V wahrgenommen.
Sie starten im Beamtenverhältnis auf Probe auf der Führungsebene der Steuerverwaltung des Landes M-V. Während einer zwölfmonatigen Einweisungszeit erhalten Sie die erforderlichen Fach- und Führungskompetenzen im Bereich der Steuerstrafsachen- und Steuerfahndungsstelle M-V sowie Stabsstelle Steueraufsicht M-V und lernen dabei die unterschiedlichen Bereiche eines Finanzamtes und der Zusammenarbeitsbehörden kennen.
In Begleitung dessen absolvieren Sie Lehrgänge an der Bundesfinanzakademie Brühl bzw. am Standort Berlin. Von Anfang an erhalten Sie dabei Unterstützung durch einen Kollegen, der Ihnen als Mentor zur Seite stehen wird.
Als Führungskraft werden Sie
- Ihre Mitarbeiter:innen motivieren und fachlich mit rechtlich gesicherten und praxistauglichen Lösungen unterstützen,
- komplexe Abläufe im Steuerstrafrechtsbereich und in der Steueraufsicht einschließlich der Personaleinsätze koordinieren,
- in Ihrem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich entscheiden,
- selbstständig an Besprechungen und Verhandlungen teilnehmen, z.B. mit Zusammenarbeitsbehörden, Beschuldigten, Verteidigern oder vor dem Gericht und dabei selbstbewusst aber kooperativ auftreten.
Nach erfolgreicher Einweisungszeit ist beabsichtigt, Sie für die Leitung eines Sachgebietes in der Steuerstrafsachen- und Steuerfahndungsstelle M-V und hier vorzugsweise der Stabsstelle Steueraufsicht M-V einzusetzen.
Sie sind
- Volljuristin bzw. Volljurist,
- grundsätzlich nicht älter als 39 Jahre (§ 18a Abs. 1 Landesbeamtengesetz M-V),
- interessiert am Steuerstrafrecht, seiner Anwendung in der Praxis, an den Aufgaben einer Strafverfolgungsbehörde sowie an der systematischen Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.Außerdem erwarten wir
- eine ausgeprägte soziale Kompetenz,
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit,
- Kooperationsbereitschaft,
- Teamgeist,
- Loyalität,
- Flexibilität - auch die grundsätzliche Bereitschaft zum Einsatz in allen Dienststellen der Steuerverwaltung im gesamten Land M-V muss diesbezüglich vorhanden sein -,
- Belastbarkeit,
- konzeptionelle Denk- und Arbeitsweise sowie
- Entscheidungsfreude, Durchsetzungsvermögen, Konfliktfähigkeit und Verhandlungs- und Organisationsgeschick.Im Steuerrecht, speziell Steuerstrafrecht, müssen Sie sich noch nicht auskennen. Sie sollten aber bereit sein, sich fachlich auf diesem Gebiet zu qualifizieren.
Als größter Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern bietet das Land ein modernes Arbeitsumfeld, vielseitige Aufgaben und eine sichere Zukunft. Erfahren Sie mehr über uns und zur Bewerbung auf karriere-in-mv.de