Sachbearbeitung Bau- und Ordnungsamt (m/w/d) (Kennziffer 2025-02)
In der Gemeinde Seddiner See, Landkreis Potsdam-Mittelmark, ist ab 01.04.2025 eine Stelle als
Sachbearbeitung Bau- und Ordnungsamt (m/w/d)
(Kennziffer 2025-01)
des Bau- und Ordnungsamtes unbefristet zu besetzen. Die durchschnittlich regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-V/Ost E 8.
− Erarbeitung ordnungsrechtlicher Sachverhalte: Übernahme und Bearbeitung von Angelegenheiten des allgemeinen Ordnungsrechts, z. B. in den Bereichen Gefahrenabwehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Veranstaltungen, Gewerbe und Bußgeldverfahren.
− Durchführung von Verwaltungsverfahren: Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Verstößen gegen ordnungsrechtliche Vorschriften.
− Bürgerberatung und Kommunikation: Ansprechpartner/in für Bürgerinnen und Bürger zu Themen des Ordnungsamtes und Wohnungswesens. Klärung von Anfragen, Erläutern von rechtlichen Grundlagen und Unterstützung bei der Umsetzung von Vorschriften.
− Betreuung des kommunalen Wohnungswesens in Zusammenarbeit mit der Wohnungsverwaltung: Erfassung, Verwaltung und Vermittlung von kommunalen Wohnraumangeboten, Koordination von Mietverhältnissen sowie Unterstützung bei Fragen rund um sozialen Wohnungsbau und Mietrecht.
− Kontrollen und Außendiensttätigkeiten: Durchführung von Ortsterminen und Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften, z. B. bei Bauprojekten, öffentlichen Veranstaltungen oder im Rahmen des Wohnungswesens.
− Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen: Koordinierung von Maßnahmen mit Polizei, anderen Ämtern und externen Fachstellen sowie Vertretung der Gemeinde in Arbeitskreisen oder Besprechungen.
− Vorbereitung und Umsetzung kommunaler Maßnahmen: Unterstützung der Verwaltung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Wohnsituation in der Gemeinde.
− Überwachung und Durchsetzung der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg: Kontrolle Anzeige- und Kennzeichnungspflicht, Ausstellen von Negativzeugnissen und Erlaubnisse zur Haltung gefährlicher Hunde nach vorheriger Prüfung, Sollstellung der Gebühr, Ahndung von Verstößen (Bußgeldverfahren, Ordnungsverfügungen), Versagung der Hundehaltung
− Abgeschlossene Ausbildung im Bereich öffentliche Verwaltung oder eine vergleichbare Qualifikation
− Erfahrung im Ordnungsrecht und/oder Wohnungswesen von Vorteil
− Sicherer Umgang mit einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, wie dem Ordnungsrecht
− Hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Bürgerorientierung
− Selbstständige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise
− Belastbarkeit und Flexibilität, auch bei hohem Arbeitsaufkommen
− Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team
− ein unbefristeter Arbeitsvertrag, 30 Tage Erholungsurlaub zusätzlich 24.12. und 31.12. bezahlt frei
− eine tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe E9b TVöD-V inklusive Jahressonderzahlung, leistungsorientierter Vergütung und betrieblicher Altersvorsorge
− Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
− Mobiles Arbeiten nach Absprachen